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Der Brief liegt auf dem Küchentisch, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Ab diesem Moment läuft eine der härtesten Fristen im deutschen Arbeitsrecht: drei Wochen, um sich zu wehren — danach ist die Kündigung unwiderruflich wirksam, egal ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Küchentisch. Drei Wochen — mehr Zeit bleibt Ihnen in Deutschland nicht, um rechtlich gegen eine Entlassung vorzugehen. Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist eine der härtesten Ausschlussfristen im deutschen Recht: Wer sie verpasst, verliert seinen Anspruch, egal ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.

Der gelbe Schein liegt auf dem Küchentisch, die Erkältung ist noch nicht überstanden — und dann klingelt das Telefon oder der Brief des Arbeitgebers liegt im Briefkasten: Kündigung. Viele Arbeitnehmer glauben in diesem Moment, das sei schlicht verboten. Die Wahrheit ist differenzierter: Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist in Deutschland grundsätzlich rechtlich möglich. Entscheidend ist aber, ob die Kündigung wirksam ist — und das hängt von mehreren Faktoren ab.
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