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Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet: Gegen Sie läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft hat konkrete Hinweise gesammelt, die Sie mit einer möglichen Straftat in Verbindung bringen — und will jetzt Ihre Version hören. Doch bevor Sie auch nur einen Schritt auf die Polizeiwache machen, sollten Sie wissen, welche Rechte Ihnen § 136 StPO und § 163a StPO garantieren.

Der Brief vom Staatsanwalt liegt auf dem Tisch, der Vorwurf lautet Urkundenfälschung — was als vermeintlich harmloser Trick erschien, um Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen zu bekommen, entpuppt sich als handfeste Straftat mit weitreichenden Konsequenzen.
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