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Das Arbeitsverhältnis ist beendet, die Kündigung liegt auf dem Tisch — und dann kommt die letzte Gehaltsabrechnung mit einer unangenehmen Überraschung: Der Arbeitgeber hat nur einen Teil der offenen Urlaubstage ausgezahlt oder die Abgeltung schlicht vergessen. Das passiert häufiger, als viele denken, und ist in den meisten Fällen schlicht rechtswidrig.

Monatelang früher gekommen, später gegangen — und auf der Gehaltsabrechnung fehlt jede Spur davon. Unbezahlte Überstunden sind eines der häufigsten Arbeitsrechtsprobleme in Deutschland, und viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen konkreten Vergütungsanspruch haben, der notfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann.

Ende des Monats landet mehr Geld auf dem Konto als erwartet — ein Rechenfehler in der Lohnbuchhaltung, eine falsch gebuchte Prämie, ein Gehalt, das nach Vertragsende noch weiterlief. Wenige Wochen später folgt das Schreiben: Der Arbeitgeber verlangt die Differenz zurück. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann, ob sie wirklich zahlen müssen — und ob das Geld, das längst ausgegeben ist, trotzdem zurückgefordert werden kann.
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