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Im Arbeitsvertrag steht ein einziger Satz: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Monatelang haben Sie länger gearbeitet, Wochenenden geopfert, auf Freizeitausgleich gehofft – und am Ende zahlt der Arbeitgeber trotzdem keinen Cent extra. Viele Arbeitnehmer akzeptieren das, weil sie glauben, der Vertrag sei bindend. Tatsächlich sind solche pauschalen Klauseln in einem großen Teil der Fälle rechtlich unwirksam.

Der Lohnzettel kommt, und die Zahl stimmt nicht. Wer in Deutschland arbeitet, hat nach § 1 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn — seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro brutto pro Stunde. Doch viele Beschäftigte wissen nicht genau, wer wirklich darunter fällt, welche Ausnahmen gelten und welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arbeitgeber die Lohnuntergrenze unterschreitet.
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