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Montag, acht Uhr, Fieber — und die erste Frage ist oft nicht der Arzt, sondern: Bekomme ich mein Gehalt weiter? Die Antwort ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) klar geregelt: Wer unverschuldet krank wird und seit mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen — und zwar in voller Höhe des bisherigen Arbeitsentgelts.

Krankengeld gibt es nur innerhalb der EU-Grenzen. Welche Ausnahmen gelten und was bei Aufenthalten außerhalb Europas passiert.
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