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Der Feierabend-Job ist seit Monaten kein Geheimnis mehr im Kollegenkreis, und plötzlich liegt die Abmahnung im Briefkasten. Der Arbeitgeber beruft sich auf den Arbeitsvertrag, spricht von Vertrauensbruch und Pflichtverletzung. Viele Beschäftigte sind in diesem Moment verunsichert: Darf der Chef den Nebenjob überhaupt verbieten? Und was passiert, wenn die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde?

Das Schreiben liegt auf dem Tisch: eine Abmahnung, weil Sie die Geschäftspolitik Ihres Arbeitgebers öffentlich kritisiert oder eine ehrliche Bewertung auf einem Arbeitgeberbewertungsportal hinterlassen haben. Viele Arbeitnehmer kapitulieren an dieser Stelle — dabei ist eine Abmahnung wegen einer Meinungsäußerung in sehr vielen Fällen rechtlich angreifbar.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Küchentisch. Drei Wochen — mehr Zeit bleibt Ihnen in Deutschland nicht, um rechtlich gegen eine Entlassung vorzugehen. Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist eine der härtesten Ausschlussfristen im deutschen Recht: Wer sie verpasst, verliert seinen Anspruch, egal ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
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