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Ein niederländisches Kennzeichen, ein Auffahrunfall auf der Autobahn — und plötzlich weiß man nicht, an wen man sich wenden soll. Denn der ausländische Fahrer hat keine deutsche Versicherungskarte dabei, und die Telefonnummer seiner Versicherung fehlt im Europäischen Unfallbericht. Genau für diesen Fall gibt es in Deutschland ein geregeltes System aus Zuständigkeiten, gesetzlichen Auskunftsstellen und Regulierungsbeauftragten, das Geschädigten den Zugang zu ihrem Schadensersatz erleichtert.

Der Wagen steht demoliert am Straßenrand, der Verursacher ist längst über alle Berge: Fahrerflucht trifft Geschädigte jedes Jahr zehntausende Male in Deutschland. Wer dann keinen Unfallgegner und keine gegnerische Versicherung benennen kann, steht zunächst vor einer Leerstelle — aber nicht vor dem Nichts.
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