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Ein Anruf der Polizei, ein Anhörungsbogen im Briefkasten, ein Sohn oder eine Tochter, die plötzlich als Beschuldigte gilt – und die erste Frage lautet fast immer: Wird nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt? Die Antwort hängt in Deutschland fast ausschließlich vom Alter zur Tatzeit ab, nicht vom Alter im Prozess.

Das Telefon klingelt, am Apparat ist die Polizei: Der eigene Sohn oder die eigene Tochter wurde bei einer Straftat erwischt. Was nun? Das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) stellt nicht Bestrafung, sondern Erziehung in den Mittelpunkt — das unterscheidet es grundlegend vom Strafrecht für Erwachsene.
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