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Der Bestatter hat die Beerdigung organisiert, die Rechnung liegt im Briefkasten – und plötzlich stellt sich heraus, dass der Nachlass hoch verschuldet war. Viele Angehörige schlagen die Erbschaft deshalb aus und gehen davon aus, damit auch die Bestattungskosten los zu sein. Ein gefährlicher Irrtum, der regelmäßig zu bösen Überraschungen führt.

Ein Todesfall trifft Familien oft unvorbereitet — und spätestens wenn der Bestatter die Rechnung schickt, beginnen die Fragen: Muss ich als Kind zahlen, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe? Haftet mein Geschwister, der seit Jahren keinen Kontakt hatte? Springt das Sozialamt ein, wenn niemand zahlen kann? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln diese Fragen mit einer strikten Haftungsrangfolge — wer sie kennt, kann seine Rechte wahren und vermeidet u
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