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Der Fitnessstudio-Vertrag läuft weiter, obwohl Sie längst gekündigt haben. Die Abbuchung für das Streaming-Abo taucht erneut auf dem Konto auf, dabei war die Kündigungsfrist doch eingehalten. Solche Situationen entstehen selten aus bösem Willen des Anbieters, sondern meist aus formalen Fehlern beim Kündigungsschreiben oder aus Unkenntnis der geltenden Fristen.

Der Umzug ist beschlossene Sache, die neue Wohnung schon gefunden — doch das Mietrecht kennt kein Pardon: Eine Kündigung, die formell falsch oder zu spät beim Vermieter eingeht, ist unwirksam. Das bedeutet in der Praxis: Sie zahlen weiter Miete, obwohl Sie längst ausgezogen sind.
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