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Ein gelber Umschlag im Briefkasten, Absender Amtsgericht, Betreff Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort – für die meisten Betroffenen ist das der erste Kontakt mit einem Strafverfahren überhaupt. Der Schreck sitzt tief, denn im Strafbefehl steht bereits eine konkrete Geldstrafe, oft kombiniert mit einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Abend war gesellig, das Fahrrad steht vor der Tür — und das Auto lässt man vernünftigerweise stehen. Was viele dabei übersehen: Auch auf dem Fahrrad gelten in Deutschland klare Promillegrenzen, und wer sie überschreitet, begeht eine Straftat nach § 316 StGB.
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