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Das Schreiben liegt auf dem Tisch: Ab nächstem Monat sollen Sie in einer anderen Stadt arbeiten. Kein Gespräch, keine Erklärung — nur eine Anweisung. Viele Arbeitnehmer fragen sich in diesem Moment, ob sie das einfach hinnehmen müssen oder ob sie rechtlich widersprechen können.

Der neue Job ist klar, der Vertrag unterschrieben — und dann landet plötzlich eine geänderte Version auf dem Tisch. Mehr Arbeitszeit, weniger Gehalt, ein anderer Einsatzort. Viele Arbeitnehmer wissen nicht: Der Arbeitgeber darf einen bereits unterzeichneten Vertrag nicht einfach einseitig abändern. Der Grundsatz lautet: Kein Vertrag ohne beiderseitige Zustimmung.
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