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Ein Brief vom Nachlassgericht, sieben Wochen nach der Beerdigung – und plötzlich die Frage, ob man gerade unwissentlich die Schulden eines Verstorbenen übernommen hat. Die Sechs-Wochen-Frist zur Erbausschlagung nach § 1944 BGB ist eine der schärfsten Fristen im deutschen Zivilrecht: Sie läuft ohne Mahnung, ohne Erinnerung und ohne Verlängerungsmöglichkeit durch das Gericht ab.

Der Anruf kommt unerwartet: Ein Elternteil ist gestorben, und kurz darauf meldet sich die Bank — nicht mit einer Erbschaftszahlung, sondern mit einer Forderung. Vererbte Schulden sind in Deutschland keine Seltenheit, und viele Betroffene wissen nicht, dass sie eine echte Wahl haben.

Der Brief vom Nachlassgericht liegt auf dem Tisch, und plötzlich stehen Sie vor einer Entscheidung, die finanzielle Weichen stellen kann: Erbe annehmen oder ausschlagen? Was zunächst wie ein Glücksfall wirkt, kann sich als Schuldenfalle entpuppen — denn wer ein Erbe annimmt, haftet grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
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