Reiserecht · Pauschalreise
Reise nicht wie gebucht? Minderung & Entschädigung prüfen.
Bei erheblichen Reisemängeln können Minderung, Schadensersatz oder Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht kommen. Wir ordnen Ihren Fall ein — erst prüfen, dann entscheiden.
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- Fristen im Blick
Drei Wege — Sie entscheiden
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Reiseunterlagen, Mängelbeschreibung, Anzeige beim Veranstalter — wir prüfen Plausibilität und Fristen.
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Wie das Anwaltsschreiben, plus eine Nachreichungsrunde per Formular und eine Überarbeitung — wenn noch Angaben oder Unterlagen fehlen.
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Text im Browser erzeugen — ohne Registrierung. Daten bleiben lokal.
Häufige Fragen
Reicht eine Flugverspätung?+
Für reine EU-261-Flugansprüche nutzen Sie unsere Fluggastrechte-Seite. Bei der Pauschalreise geht es um das Gesamtpaket und Reisemängel gegenüber dem Veranstalter.
Muss ich Mängel sofort melden?+
Ja — Mängel sollten möglichst vor Ort dem Reiseleiter/Veranstalter angezeigt werden. Später fehlt sonst oft der Nachweis.