Bussgeldkatalog Rotlicht — Tabelle 2026

Rotlicht-Verstoesse werden in einfache und qualifizierte Verstoesse unterteilt. Entscheidend ist die Dauer der Rotphase beim Ueberfahren der Haltlinie: bis 1 Sekunde "einfach", ueber 1 Sekunde "qualifiziert". Bei Gefaehrdung oder Sachbeschaedigung erhoeht sich die Sanktion weiter.

Sachverhalt
Einfacher Rotlichtverstoss (Rotzeit bis 1 Sek.)
Bussgeld
90 EUR
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
Sachverhalt
Einfacher Rotlichtverstoss mit Gefaehrdung
Bussgeld
200 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Einfacher Rotlichtverstoss mit Sachbeschaedigung
Bussgeld
240 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Qualifizierter Rotlichtverstoss (Rotzeit > 1 Sek.)
Bussgeld
200 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Qualifizierter Rotlichtverstoss mit Gefaehrdung
Bussgeld
320 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Qualifizierter Rotlichtverstoss mit Sachbeschaedigung
Bussgeld
360 EUR
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Sachverhalt
Gelblicht missachtet (bei moeglichem Anhalten)
Bussgeld
15 EUR
Punkte
Fahrverbot

Quelle: Anlage zur BKatV, Nummern 132.x. "Qualifiziert" = Rotzeit von mehr als 1,0 Sekunden. Messung typisch durch Induktionsschleife in der Strasse + Beweisfoto-Kamera.

Wichtige Hinweise

  • Die Rotzeit wird ab dem Wechsel auf Rot gemessen — nicht ab Gelblicht. Wer bei Gelb noch in die Kreuzung einfaehrt und erst dann auf Rot wechselt, faellt nicht unter Rotlichtverstoss.
  • Beweiskette: meist 2 Fotos (vor und auf der Haltlinie). Wenn nur 1 Foto vorhanden ist, ist die Verwertbarkeit angreifbar.
  • Drei-Phasen-Ampeln (mit eigenem Abbiegepfeil) sind im Bescheid oft fehlerhaft als "ein-Spur-Ampel" deklariert — Akteneinsicht lohnt.
  • Bei Folgefahrt in einer Fahrzeugkolonne ist die Anlastung des hinteren Fahrers oft nicht haltbar — die Ampel kann zwischen Vorder- und Hinterfahrzeug umgeschaltet haben.

Ein Drittel aller Bussgeldverfahren ist angreifbar. Sachverstaendigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulaessig falsch und 25 % in der Beweisfuehrung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

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