- Sachverhalt
- Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit bis 1 Sek.)
- Bussgeld
- 90 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
Bußgeldkatalog Rotlicht — Tabelle 2026
Rotlicht-Verstöße werden in einfache und qualifizierte Verstöße unterteilt. Entscheidend ist die Dauer der Rotphase beim überfahren der Haltlinie: bis 1 Sekunde "einfach", über 1 Sekunde "qualifiziert". Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich die Sanktion weiter.
| Sachverhalt | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit bis 1 Sek.) | 90 EUR | 1 Punkt | — |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 200 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 240 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sek.) | 200 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 320 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 360 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Gelblicht missachtet (bei möglichem Anhalten) | 15 EUR | — | — |
- Sachverhalt
- Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
- Bussgeld
- 200 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
- Bussgeld
- 240 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sek.)
- Bussgeld
- 200 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung
- Bussgeld
- 320 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
- Bussgeld
- 360 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Gelblicht missachtet (bei möglichem Anhalten)
- Bussgeld
- 15 EUR
- Punkte
- —
- Fahrverbot
- —
Quelle: Anlage zur BKatV, Nummern 132.x. "Qualifiziert" = Rotzeit von mehr als 1,0 Sekunden. Messung typisch durch Induktionsschleife in der Straße + Beweisfoto-Kamera.
Wichtige Hinweise
- Die Rotzeit wird ab dem Wechsel auf Rot gemessen — nicht ab Gelblicht. Wer bei Gelb noch in die Kreuzung einfährt und erst dann auf Rot wechselt, fällt nicht unter Rotlichtverstoß.
- Beweiskette: meist 2 Fotos (vor und auf der Haltlinie). Wenn nur 1 Foto vorhanden ist, ist die Verwertbarkeit angreifbar.
- Drei-Phasen-Ampeln (mit eigenem Abbiegepfeil) sind im Bescheid oft fehlerhaft als "ein-Spur-Ampel" deklariert — Akteneinsicht lohnt.
- Bei Folgefahrt in einer Fahrzeugkolonne ist die Anlastung des hinteren Fahrers oft nicht haltbar — die Ampel kann zwischen Vorder- und Hinterfahrzeug umgeschaltet haben.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.