- Sachverhalt
- Einfacher Rotlichtverstoss (Rotzeit bis 1 Sek.)
- Bussgeld
- 90 EUR
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- —
Bussgeldkatalog Rotlicht — Tabelle 2026
Rotlicht-Verstoesse werden in einfache und qualifizierte Verstoesse unterteilt. Entscheidend ist die Dauer der Rotphase beim Ueberfahren der Haltlinie: bis 1 Sekunde "einfach", ueber 1 Sekunde "qualifiziert". Bei Gefaehrdung oder Sachbeschaedigung erhoeht sich die Sanktion weiter.
| Sachverhalt | Bussgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoss (Rotzeit bis 1 Sek.) | 90 EUR | 1 Punkt | — |
| Einfacher Rotlichtverstoss mit Gefaehrdung | 200 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Einfacher Rotlichtverstoss mit Sachbeschaedigung | 240 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoss (Rotzeit > 1 Sek.) | 200 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoss mit Gefaehrdung | 320 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoss mit Sachbeschaedigung | 360 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Gelblicht missachtet (bei moeglichem Anhalten) | 15 EUR | — | — |
- Sachverhalt
- Einfacher Rotlichtverstoss mit Gefaehrdung
- Bussgeld
- 200 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Einfacher Rotlichtverstoss mit Sachbeschaedigung
- Bussgeld
- 240 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Qualifizierter Rotlichtverstoss (Rotzeit > 1 Sek.)
- Bussgeld
- 200 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Qualifizierter Rotlichtverstoss mit Gefaehrdung
- Bussgeld
- 320 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Qualifizierter Rotlichtverstoss mit Sachbeschaedigung
- Bussgeld
- 360 EUR
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Sachverhalt
- Gelblicht missachtet (bei moeglichem Anhalten)
- Bussgeld
- 15 EUR
- Punkte
- —
- Fahrverbot
- —
Quelle: Anlage zur BKatV, Nummern 132.x. "Qualifiziert" = Rotzeit von mehr als 1,0 Sekunden. Messung typisch durch Induktionsschleife in der Strasse + Beweisfoto-Kamera.
Wichtige Hinweise
- Die Rotzeit wird ab dem Wechsel auf Rot gemessen — nicht ab Gelblicht. Wer bei Gelb noch in die Kreuzung einfaehrt und erst dann auf Rot wechselt, faellt nicht unter Rotlichtverstoss.
- Beweiskette: meist 2 Fotos (vor und auf der Haltlinie). Wenn nur 1 Foto vorhanden ist, ist die Verwertbarkeit angreifbar.
- Drei-Phasen-Ampeln (mit eigenem Abbiegepfeil) sind im Bescheid oft fehlerhaft als "ein-Spur-Ampel" deklariert — Akteneinsicht lohnt.
- Bei Folgefahrt in einer Fahrzeugkolonne ist die Anlastung des hinteren Fahrers oft nicht haltbar — die Ampel kann zwischen Vorder- und Hinterfahrzeug umgeschaltet haben.
Ein Drittel aller Bussgeldverfahren ist angreifbar. Sachverstaendigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulaessig falsch und 25 % in der Beweisfuehrung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
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