Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Die Nachricht war überzeugend, das Profil hatte Bewertungen, der Preis stimmte – und dann kam nie ein Paket an. Wer bei Kleinanzeigen Vorkasse überwiesen hat und danach nur noch Funkstille erlebt, steht meist unter Zeitdruck: Jede Stunde zählt, weil Banken Rückbuchungen nur innerhalb enger Fristen bearbeiten und Beweise im Chat schnell verschwinden können.

Die Überweisung ist raus, die Ware sollte längst da sein – und dann: Funkstille. Das Profil des Verkäufers ist gelöscht, die Telefonnummer tot, auf Nachrichten kommt keine Antwort mehr. Genau dieses Muster erleben tausende Käufer auf Kleinanzeigenportalen jedes Jahr, und die erste Reaktion ist meist Ratlosigkeit: Ist das jetzt eine Straftat oder nur Pech gehabt?

Fünf Jahre nach der Tat, kein Anruf von der Polizei, keine Anklage – ist die Sache damit erledigt? Bei einfachem Diebstahl nach § 242 StGB kann das tatsächlich so sein, denn das Strafgesetzbuch kennt feste Verjährungsfristen für die Strafverfolgung. Wer als Betroffener eine Strafanzeige erwägt oder als Beschuldigter eine Vorladung erhalten hat, muss wissen, wie diese Fristen berechnet werden und wann eine Unterbrechung sie neu in Gang setzt.
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