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Der Kontoauszug zeigt es jeden Monat aufs Neue: Keine Überweisung vom anderen Elternteil, keine Reaktion auf Anrufe, keine Auskunft über Einkommen oder Arbeitgeber. Für Alleinerziehende ist das kein Einzelfall, sondern Alltag — und gleichzeitig eine finanzielle Belastung, die sich niemand leisten kann, ohne Handlungsdruck zu spüren.

Der erste ausgefallene Monat wirkt noch harmlos. Doch Unterhaltsrückstände wachsen schnell — und mit ihnen die rechtlichen Folgen für den Schuldner. Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, setzt sich einer Kombination aus zivilrechtlicher Zwangsvollstreckung, einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis und sogar strafrechtlicher Verfolgung nach § 170 StGB aus.
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