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Der Kontoauszug zeigt es schwarz auf weiß: Der Unterhalt für die Kinder ist schon wieder nicht eingegangen. Für viele alleinerziehende Elternteile ist das kein einmaliger Ausrutscher, sondern ein wiederkehrendes Muster, das die eigene Haushaltskasse Monat für Monat unter Druck setzt.

Der Kontoauszug zeigt es jeden Monat aufs Neue: Keine Überweisung vom anderen Elternteil, keine Reaktion auf Anrufe, keine Auskunft über Einkommen oder Arbeitgeber. Für Alleinerziehende ist das kein Einzelfall, sondern Alltag — und gleichzeitig eine finanzielle Belastung, die sich niemand leisten kann, ohne Handlungsdruck zu spüren.

Der erste ausgefallene Monat wirkt noch harmlos. Doch Unterhaltsrückstände wachsen schnell — und mit ihnen die rechtlichen Folgen für den Schuldner. Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, setzt sich einer Kombination aus zivilrechtlicher Zwangsvollstreckung, einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis und sogar strafrechtlicher Verfolgung nach § 170 StGB aus.
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