Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
8 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Die Wohnung ist besenrein übergeben, der Schlüssel liegt beim Vermieter, und trotzdem bleibt das Konto leer. Genau in diesem Moment stellen sich die meisten Mieter zum ersten Mal die Frage, wie lange ein Vermieter die Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses eigentlich zurückhalten darf und welche Gründe dafür überhaupt zählen.

Die Wohnung ist besenrein übergeben, die Schlüssel liegen beim Vermieter – und trotzdem bleibt das Konto leer. Viele Mieter warten wochenlang vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Mietkaution und fragen sich, ob der Vermieter nicht wenigstens einen Kontoauszug vorlegen muss, um zu belegen, wo das Geld eigentlich liegt und warum er es zurückhält.

Der Umzugswagen ist bestellt, die neue Wohnung steht bereit – und dann die Frage: Muss die selbst eingebaute Küche wieder raus, bevor der Vermieter den Schlüssel entgegennimmt? Genau an diesem Punkt scheitern viele Wohnungsübergaben, weil Mieter und Vermieter unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wem Einbauten wie Küchen, Markisen oder Bodenbeläge am Ende gehören.

Drei Nettokaltmieten hat der Mieter bei Einzug hinterlegt — und jetzt, nach dem Auszug, will der Vermieter das Geld wegen offener Mietschulden oder ausstehender Nebenkosten behalten. Dieses Szenario gehört zu den häufigsten Streitigkeiten im Wohnraummietrecht.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.

Der Schlüssel ist abgegeben, die Wohnung besenrein — und dann fordert der Vermieter eine komplette Renovierung. Ob diese Forderung berechtigt ist, hängt von einer einzigen entscheidenden Frage ab: Enthält Ihr Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel?

Der Umzugskarton ist noch nicht ausgepackt, da liegt schon die erste Forderung auf dem Tisch: Renovieren Sie bitte alle drei Jahre Küche und Bad, alle fünf Jahre die übrigen Räume — so steht es im Mietvertrag. Was viele Mieter nicht wissen: Solche Klauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Der BGH prüft vorformulierte Mietvertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) streng auf unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB — und kippt dabei re

Der Umzugstag naht, die Wohnung wird übergeben — und dann präsentiert der Vermieter eine Reparaturliste mit Schäden, die der Hund oder die Katze hinterlassen hat. Kratzer im Eichenparkett, Bissspuren am Türrahmen, hartnäckige Geruchsschäden im Teppich: Haustierschäden in Mietwohnungen sind eine der häufigsten Streitursachen zwischen Mietern und Vermietern in Deutschland.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung.
Angebote ansehen