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Der Umzugskarton ist noch nicht ausgepackt, da liegt schon die erste Forderung auf dem Tisch: Renovieren Sie bitte alle drei Jahre Küche und Bad, alle fünf Jahre die übrigen Räume — so steht es im Mietvertrag. Was viele Mieter nicht wissen: Solche Klauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Der BGH prüft vorformulierte Mietvertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) streng auf unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB — und kippt dabei re

Der Schlüssel ist übergeben, der Mietvertrag unterschrieben — und schon tauchen die ersten Fragen auf: Was darf der Vermieter wirklich verlangen? Wann darf er kündigen? Und was passiert, wenn die Heizung im Winter ausfällt? Das deutsche Mietrecht schützt Mieter umfassend, aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann wartet man Wochen oder Monate auf die Rücküberweisung der Mietkaution. Dabei handelt es sich um Ihr Geld: Der Vermieter verwaltet es lediglich treuhänderisch. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen, muss verzinst angelegt werden und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.

Der Umzugstag naht, die Wohnung wird übergeben — und dann präsentiert der Vermieter eine Reparaturliste mit Schäden, die der Hund oder die Katze hinterlassen hat. Kratzer im Eichenparkett, Bissspuren am Türrahmen, hartnäckige Geruchsschäden im Teppich: Haustierschäden in Mietwohnungen sind eine der häufigsten Streitursachen zwischen Mietern und Vermietern in Deutschland.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Stille. Wochen vergehen, die Mietkaution kommt nicht zurück, und der Vermieter meldet sich nicht. Dieses Szenario erleben Mieter in Deutschland täglich, obwohl das Gesetz klare Regeln vorschreibt.

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Stille. Viele Vermieter zögern die Rückzahlung der Mietkaution hinaus, manchmal monatelang. Das ist in den meisten Fällen nicht rechtens.
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