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Der Briefumschlag der Bußgeldstelle liegt im Postkasten, darin ein Formular mit Blitzerfoto und der Aufforderung, sich zur Sache zu äußern. Genau in diesem Moment entscheiden viele Betroffene vorschnell und schreiben spontan auf, wer gefahren ist oder wie es zu dem Verstoß kam. Dabei sieht das Gesetz für diese Situation ausdrücklich ein Recht zum Schweigen vor.

Der Bescheid liegt auf dem Küchentisch, das Datum des Verkehrsverstoßes liegt Monate zurück — und prompt kommt die Hoffnung: Ist das vielleicht schon verjährt? Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Verfolgungsverjährungsfrist von sechs Monaten nach § 26 Abs. 3 StVG, die zuvor noch bei drei Monaten lag. Diese Frist schützt Sie vor einem ewig schwebenden Verfahren — aber sie läuft nicht immer unkompliziert durch.
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