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Der Kontoauszug zeigt es schwarz auf weiß: Der Unterhalt für die Kinder ist schon wieder nicht eingegangen. Für viele alleinerziehende Elternteile ist das kein einmaliger Ausrutscher, sondern ein wiederkehrendes Muster, das die eigene Haushaltskasse Monat für Monat unter Druck setzt.

Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, das Gehalt fällt weg – und trotzdem flattert am Monatsende die Unterhaltsforderung ins Haus. Viele Betroffene glauben, Arbeitslosigkeit setze die Unterhaltspflicht automatisch aus. Das ist ein Irrtum mit teuren Folgen: Ein bestehender Unterhaltstitel bleibt vollstreckbar, bis er offiziell abgeändert wird.

Das Gehalt steigt, der Job geht verloren, ein neues Kind kommt zur Welt: Sobald sich beim Unterhaltspflichtigen oder beim betreuenden Elternteil die Einkommensverhältnisse wesentlich ändern, wirkt sich das unmittelbar auf die Höhe des Kindesunterhalts aus. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass eine solche Änderung nicht automatisch wirkt, sondern aktiv angestoßen werden muss.
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