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Der Zeitmietvertrag läuft in vier Monaten aus, im Briefkasten liegt nichts von der Vermieterin, und die Unsicherheit wächst: Muss sich der Vermieter von sich aus melden, oder liegt der Ball beim Mieter? Die Antwort überrascht viele: Bei den meisten Mietverträgen in Deutschland stellt sich diese Frage gar nicht erst, weil sie unbefristet laufen und keine Verlängerung brauchen.

Der Kündigungsbrief liegt noch auf dem Küchentisch, obwohl er längst beim Vermieter sein sollte. Wer den Termin für die Kündigungsfrist im Mietvertrag verpasst, geht meist von einem folgenschweren Fehler aus: Muss ich jetzt Monate länger bleiben, obwohl ich längst ausziehen wollte? Die gute Nachricht zuerst: Eine verspätete Kündigung ist nicht automatisch unwirksam. Sie wirkt lediglich später als geplant.
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