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Der Brief mit der neuen Beitragsrechnung liegt im Kasten, und die Zahl darauf ist höher als erwartet. Viele Autofahrer prüfen dann zum ersten Mal ernsthaft, ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt – und stoßen sofort auf die nächste Frage: Welche Frist gilt eigentlich, und darf ich überhaupt schon jetzt kündigen?

Die Schlüssel sind noch warm vom Umzugstag, da stellt sich schon die Frage: Kann ich hier notfalls schnell wieder raus, so wie im neuen Job mit Probezeit? Die kurze Antwort lautet nein. Eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist gibt es im Wohnraum-Mietrecht nicht – weder für die ersten Wochen noch für die ersten Monate.

Gute Vorsätze im Januar, Vertrag unterschrieben — und drei Monate später ist die Motivation weg. Doch der Vertrag läuft noch 18 Monate. Wer jetzt einfach aufhört zu zahlen, riskiert Mahnungen, Inkasso und negative SCHUFA-Einträge. Die entscheidende Frage lautet: Wann dürfen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen, und welche Frist gilt dabei?
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