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Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung zur Vernehmung, Betreff Straftat. Viele Menschen reagieren mit dem Impuls, sofort alles erklären und klarstellen zu wollen. Genau dieser Impuls kann im Strafverfahren gefährlich werden — denn wer spricht, ohne die Aktenlage zu kennen, liefert den Ermittlungsbehörden Aussagen, die sich nicht mehr zurücknehmen lassen.

Eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist kein Urteil und erst recht kein Haftbefehl — aber sie ist der Moment, in dem die Weichen für den gesamten weiteren Verfahrensverlauf gestellt werden.
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