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Im Briefkasten liegt ein Schreiben mit Kanzleibriefkopf: Die Gegenseite hat sich nach dem Verkehrsunfall bereits anwaltlich vertreten lassen, während Sie noch selbst mit der Versicherung telefonieren. Dieses Gefühl der Unterlegenheit ist verbreitet, aber unnötig, wenn Sie die Spielregeln der Schadensregulierung kennen.

Zwei Autos stoßen zusammen — und beide Fahrer haben Fehler gemacht. Wer zahlt dann den Schaden? Die Antwort lautet: beide, aber anteilig. Das deutsche Verkehrsrecht kennt für solche Fälle das Instrument der Haftungsquote, das genau regelt, wer wie viel übernimmt.

Der Wasserschaden ist dokumentiert, die Fotos eingereicht, der Schaden gemeldet — und dann kommt der Brief: Ablehnung. Versicherungen verweigern Schadensersatz häufiger, als Versicherungsnehmer ahnen, und berufen sich dabei auf Klauseln im Kleingedruckten, angebliche Anzeigepflichtverletzungen nach § 19 VVG oder eine schlichte Verneinung der Deckungspflicht.
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