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Der Unfallbericht ist geschrieben, die Werkstattrechnung liegt vor – und dann kommt Post von der gegnerischen Versicherung: Haftung abgelehnt. Für viele Betroffene ist das der erste echte Schock nach dem Unfall, denn sie hatten fest mit einer schnellen Regulierung gerechnet.

Ein niederländisches Kennzeichen, ein Auffahrunfall auf der Autobahn — und plötzlich weiß man nicht, an wen man sich wenden soll. Denn der ausländische Fahrer hat keine deutsche Versicherungskarte dabei, und die Telefonnummer seiner Versicherung fehlt im Europäischen Unfallbericht. Genau für diesen Fall gibt es in Deutschland ein geregeltes System aus Zuständigkeiten, gesetzlichen Auskunftsstellen und Regulierungsbeauftragten, das Geschädigten den Zugang zu ihrem Schadensersatz erleichtert.
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