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Der Notartermin liegt Jahre zurück, die Unterschrift steht fest im Erbvertrag – und trotzdem wächst der Zweifel: War der Onkel damals wirklich testierfähig, oder stand er unter Druck der neuen Partnerin? Ein Erbvertrag bindet Erblasser und Bedachte stärker als ein einfaches Testament, deshalb ist er nicht einfach widerrufbar. Doch das Gesetz kennt klar definierte Anfechtungsgründe, wenn Irrtum, Drohung oder sittenwidriger Druck im Spiel waren.

Der Erbvertrag ist geschlossen, notariell beurkundet — und jetzt haben sich die Lebensumstände grundlegend geändert. Vielleicht ist die Beziehung zum Bedachten zerbrochen, ein neues Kind ist hinzugekommen oder die ursprüngliche Gegenleistung des Vertragserben ist entfallen. Wer in dieser Situation glaubt, er könne den Erbvertrag einfach widerrufen wie ein Testament, irrt: Das Gesetz sieht für den Erbvertrag weit engere Wege vor.
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