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Ein Kopfsprung ins zu flache Wasser, ein Ausrutschen auf nassen Fliesen am Beckenrand, ein Kind, das für Sekunden aus dem Blick gerät – ein Badeunfall passiert oft in Bruchteilen einer Sekunde und hinterlässt Verletzungen, die von Prellungen bis zu bleibenden Schäden reichen. Wer haftet, ist danach selten sofort klar: Der Schwimmbadbetreiber, die Aufsichtsperson, die Eltern eines beteiligten Kindes oder am Ende doch niemand, weil das Geschehen zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

Ein Auto biegt links ab, übersieht das entgegenkommende Motorrad – und Sekunden später liegen Fahrer und Maschine auf dem Asphalt. Motorradunfälle verlaufen für Biker fast immer schwerer als für Autofahrer, weil Knautschzone, Airbag und Gurt fehlen. Wer als Motorradfahrer verletzt wird, hat dennoch klare gesetzliche Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
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