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Schwarze Flecken hinter dem Schrank, ein modriger Geruch im Schlafzimmer – und der Vermieter reagiert nicht oder schiebt die Schuld sofort aufs Lüftungsverhalten. Schimmel in der Mietwohnung ist einer der häufigsten Streitpunkte im Mietrecht, weil beide Seiten unterschiedliche Interessen verfolgen: Der Mieter will die Miete kürzen, der Vermieter die Ursache möglichst im Verantwortungsbereich des Mieters verorten.

Schwarze Flecken hinter dem Sofa, ein muffiger Geruch im Schlafzimmer, beschlagene Fensterscheiben jeden Morgen: Schimmel trifft Mieterinnen und Mieter häufig unvorbereitet — und löst sofort die Frage aus, ob die Miete gekürzt werden darf. Die Antwort des Gesetzes ist eindeutig: Ja, Schimmelbefall ist ein Mangel der Mietsache, der nach § 536 BGB zur Mietminderung berechtigt, sofern der Befall nicht durch Ihr eigenes Fehlverhalten entstanden ist.
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