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Ein dunkler Fleck hinter dem Kleiderschrank, ein modriger Geruch im Bad — und plötzlich stellt sich die Frage, ob und wie stark die Miete gekürzt werden darf. Schimmel in der Mietwohnung gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mieter und Vermieter, weil beide Seiten oft unterschiedliche Ursachen vermuten: bauliche Mängel auf der einen, falsches Lüften und Heizen auf der anderen Seite.

Der Heizkörper bleibt kalt, während draußen die Temperaturen sinken — und der Vermieter reagiert nicht auf Ihre Nachrichten. Oder die schwarzen Flecken an der Schlafzimmerwand wachsen von Woche zu Woche. In solchen Situationen haben Mieter nach § 536 BGB das gesetzliche Recht, die Miete zu mindern. Die Minderung tritt dabei automatisch kraft Gesetzes ein — ohne Klage, ohne Erklärung, aber mit einem klaren Voraussetzungsrahmen, den Sie kennen sollten.
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