Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
5 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Die Wohnung ist besenrein übergeben, der Schlüssel liegt beim Vermieter, und trotzdem bleibt das Konto leer. Genau in diesem Moment stellen sich die meisten Mieter zum ersten Mal die Frage, wie lange ein Vermieter die Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses eigentlich zurückhalten darf und welche Gründe dafür überhaupt zählen.

Die Betriebskostenabrechnung liegt im Briefkasten, die Nachforderung ist happig, und irgendetwas an den Zahlen fühlt sich falsch an. Genau jetzt läuft eine Uhr: Nach § 556 Abs. 3 BGB haben Sie als Mieter ab Zugang der Abrechnung zwölf Monate Zeit, um Einwendungen zu erheben. Verpassen Sie diese Frist, sind Sie mit fast allen inhaltlichen Einwänden ausgeschlossen – selbst wenn die Abrechnung objektiv falsch berechnet wurde.

Die Wohnung ist besenrein übergeben, die Schlüssel liegen beim Vermieter – und trotzdem bleibt das Konto leer. Viele Mieter warten wochenlang vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Mietkaution und fragen sich, ob der Vermieter nicht wenigstens einen Kontoauszug vorlegen muss, um zu belegen, wo das Geld eigentlich liegt und warum er es zurückhält.

Ein Rundschreiben liegt im Briefkasten: Zum Monatsersten übernimmt eine neue Hausverwaltung das Objekt. Viele Mieter fragen sich in diesem Moment sofort dasselbe: Was passiert jetzt mit meiner Kaution, die ich vor Jahren an die alte Verwaltung überwiesen habe? Landet das Geld einfach bei der neuen Firma, und darf die es überhaupt anfassen?

Die Wohnung ist geputzt, der Schlüssel abgegeben — und dann: Schweigen vom Vermieter, keine Kaution zurück, eine Nebenkostenabrechnung mit unerklärlichen Posten. Solche Situationen erleben Mieter in Deutschland täglich. Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Frage, welche Kündigungsfristen gelten, wann sie die Kaution einbehalten dürfen und wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen