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Der Kündigungsbrief liegt auf dem Küchentisch, und die erste Frage lautet fast immer: Steht mir jetzt eine Abfindung zu? Die ernüchternde Antwort vorweg: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Die meisten Abfindungen entstehen nicht automatisch, sondern als Ergebnis von Verhandlungen, häufig im Schatten einer möglichen Kündigungsschutzklage.

Die Kündigung liegt auf dem Küchentisch, das Datum tickt: Ab Zugang bleiben genau drei Wochen, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert in aller Regel jede Möglichkeit, sich juristisch zu wehren – selbst wenn die Kündigung eigentlich unwirksam war. Viele Arbeitnehmer zögern trotzdem, weil sie Anwaltskosten und ein langes Gerichtsverfahren fürchten.

Der Einsatz endet abrupt, die Zeitarbeitsfirma kündigt per Brief — und Sie fragen sich, ob das überhaupt rechtens ist. Oder Sie selbst möchten den Leiharbeitsvertrag kündigen und wissen nicht, welche Frist gilt. Leiharbeit folgt eigenen Spielregeln: drei Beteiligte, zwei Verträge, oft ein Tarifwerk.
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