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Der Unfall ist passiert, die Schuldfrage ist eindeutig geklärt — und trotzdem geht die Versicherung des Unfallverursachers nicht auf Ihre Forderungen ein. Was viele Geschädigte nicht wissen: Selbst ein vollkommen berechtigter Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verfällt, wenn die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Jede professionelle Haftpflichtversicherung kennt diese Fristen genau und wird sie nutzen.

Der Auffahrunfall war in Sekunden vorbei — aber die HWS-Zerrung, die Schlaflosigkeit und die Arzttermine ziehen sich über Wochen hin. Genau für diesen immateriellen Schaden sieht § 253 Abs. 2 BGB eine 'billige Entschädigung in Geld' vor: das Schmerzensgeld. Es ist kein Trost, aber es ist Ihr Recht.
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