Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
2 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Der Vermieter steht im Treppenhaus, nennt eine höhere Miete und erwartet, dass ab nächstem Monat mehr überwiesen wird. Viele Mieter zahlen — aus Unsicherheit oder weil sie glauben, keine Wahl zu haben. Doch eine mündliche Mieterhöhung ist nach deutschem Mietrecht ohne jede Rechtswirkung.

Das Schreiben liegt im Briefkasten: Mieterhöhung ab dem übernächsten Monat, unterschrieben vom Vermieter — aber kein Wort darüber, warum die Miete steigen soll. Viele Mieter zahlen in einer solchen Situation einfach, weil sie nicht wissen, dass das Gesetz dem Vermieter eine strenge Begründungspflicht auferlegt.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen