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Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, doch etwas fehlt: Niemand hat den Betriebsrat gefragt. Genau dieser Punkt entscheidet in vielen Kündigungsschutzprozessen über Sieg oder Niederlage, denn das Betriebsverfassungsgesetz stellt an die Beteiligung des Betriebsrats klare formale Anforderungen.

Das Handy vibriert, eine Nachricht erscheint im Chat — und plötzlich steht da die Kündigung. Was im ersten Moment wie ein Schock wirkt, ist aus rechtlicher Sicht oft weniger dramatisch als gedacht: Eine Kündigung per WhatsApp ist im Arbeitsrecht grundsätzlich unwirksam.
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