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Die Ummeldebescheinigung ist frisch aus dem Briefkasten, die neue Wohnung drei Städte weiter entfernt – und trotzdem verlangt das alte Fitnessstudio weiter Beiträge. Oder umgekehrt: Der Orthopäde attestiert, dass Krafttraining den Bandscheibenvorfall verschlimmert, das Studio besteht dennoch auf der Restlaufzeit. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Besteht ein Sonderkündigungsrecht, das den langfristigen Vertrag sofort beendet?

Gute Vorsätze im Januar, Vertrag unterschrieben — und drei Monate später ist die Motivation weg. Doch der Vertrag läuft noch 18 Monate. Wer jetzt einfach aufhört zu zahlen, riskiert Mahnungen, Inkasso und negative SCHUFA-Einträge. Die entscheidende Frage lautet: Wann dürfen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen, und welche Frist gilt dabei?
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