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Die Kündigung ist da, das Konto leer, und trotzdem flattert am Monatsende die Unterhaltsforderung ins Haus. Viele Unterhaltsschuldner glauben, mit dem Job verschwinde auch die Zahlungspflicht. Das ist ein Irrtum mit teuren Folgen, denn Arbeitslosigkeit ändert an der Unterhaltspflicht selbst zunächst gar nichts.

Der Kontostand sinkt, der Unterhaltstitel bleibt unverändert stehen. Wer nach Jobverlust, Kurzarbeit oder einer neuen familiären Situation weiterhin die alte Summe zahlen muss, steht schnell mit dem Rücken zur Wand – denn ein Unterhaltstitel ändert sich nicht von selbst, nur weil sich die Einkommensverhältnisse verschlechtert haben.
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