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3 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
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Ein Feierabendbier, dann schnell mit dem Leih-Scooter nach Hause – für viele wirkt das harmloser als die Fahrt mit dem Auto. Rechtlich ist es das nicht: Der E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug, und wer damit betrunken erwischt wird, riskiert Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmeren Fall den Führerschein.

Der Führerschein ist weg, das Urteil rechtskräftig, und vor Ihnen liegt eine Sperrfrist von mehreren Monaten oder Jahren, in der niemand Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Für Berufspendler, Handwerker oder Vertriebler ist das oft existenzbedrohend. Doch das Gesetz kennt einen Ausweg: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die verhängte Sperrfrist vorzeitig verkürzt werden, sodass Sie früher einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen können.

Das Rezept vom Arzt, die Apotheke um die Ecke — und dann die bange Frage: Darf ich damit noch fahren? Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nach § 24a StVG. Für Cannabis-Patienten ist die Lage aber komplizierter als für Freizeitkonsumenten, denn das Gesetz kennt eine wichtige Ausnahme: das sogenannte Medikamentenprivileg.
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