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Kündigung erhalten — und jetzt? Die erste Frage, die die meisten Arbeitnehmer stellen, lautet: Wie viel Abfindung steht mir zu? Die Antwort beginnt mit einer einfachen Formel, steckt aber voller Stellschrauben, die über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag entscheiden.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Tisch — und sofort stellt sich die Frage: Bekomme ich eine Abfindung? Die ehrliche Antwort lautet: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Die Realität sieht aber anders aus, denn in der Praxis fließt in vielen Fällen Geld.

Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch — oft mit dem Hinweis, das sei die unkomplizierteste Lösung für beide Seiten. Was dabei gern verschwiegen wird: Wer dieses Dokument ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen und gibt zugleich sämtliche Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz freiwillig aus der Hand.
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