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Die Kündigung lag im Briefkasten, der Alltag hat Sie überrollt – und plötzlich sind drei Wochen um. Wer die Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, steht vor einer harten Realität: Nach § 7 KSchG gilt die Kündigung ab diesem Moment als von Anfang an rechtswirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre.

Der Briefkasten enthält einen gelben Umschlag vom Amtsgericht — darin ein Strafbefehl, der eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot verhängt, ohne dass jemals eine Verhandlung stattgefunden hat. Viele Betroffene sind unsicher: Muss man das akzeptieren? Die Antwort lautet nein — aber nur, wenn man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung handelt.
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