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2 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
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Fünf Jahre nach der Tat, kein Anruf von der Polizei, keine Anklage – ist die Sache damit erledigt? Bei einfachem Diebstahl nach § 242 StGB kann das tatsächlich so sein, denn das Strafgesetzbuch kennt feste Verjährungsfristen für die Strafverfolgung. Wer als Betroffener eine Strafanzeige erwägt oder als Beschuldigter eine Vorladung erhalten hat, muss wissen, wie diese Fristen berechnet werden und wann eine Unterbrechung sie neu in Gang setzt.

Das Fahrrad ist weg, der Geldbeutel aus der Jackentasche verschwunden, die Wohnung durchwühlt. Was im ersten Moment wie ein persönlicher Schock wirkt, ist strafrechtlich ein klar definiertes Delikt mit konkreten Folgen für den Täter – und mit handfesten Rechten für Sie als Opfer.
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