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Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, Beschuldigtenstatus. Viele Menschen reagieren mit dem Impuls, alles erklären und aufklären zu wollen — und laufen damit in eine der häufigsten Fallen des Strafverfahrens. § 136 StPO räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen, bevor Sie auch nur ein Wort sagen.

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet: Gegen Sie läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft hat konkrete Hinweise gesammelt, die Sie mit einer möglichen Straftat in Verbindung bringen — und will jetzt Ihre Version hören. Doch bevor Sie auch nur einen Schritt auf die Polizeiwache machen, sollten Sie wissen, welche Rechte Ihnen § 136 StPO und § 163a StPO garantieren.
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