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Es ist 23 Uhr, die Musik aus der Nachbarwohnung dröhnt durch die Decke, und der Arbeitstag beginnt um 6 Uhr. Was viele Betroffene nicht wissen: Ab diesem Moment haben Sie handfeste Rechte. Die gesetzliche Nachtruhe gilt in Deutschland grundsätzlich von 22 bis 6 Uhr — wer sie ohne triftigen Grund bricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG und riskiert ein Bußgeld.

Übermäßiger Lärm vom Flüchtlingsheim? Welche Lärmgrenzwerte gelten und wie Sie rechtlich gegen Ruhestörungen vorgehen können.
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