Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
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Der Aufprall dauert eine Sekunde, die Folgen ziehen sich über Wochen: Werkstatttermin, Gutachten, Telefonate mit einer fremden Versicherung – und mittendrin die Frage, wer eigentlich die Rechnung bezahlt. Bei einem Verkehrsunfall mit Fremdverschulden haftet grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den entstandenen Schaden, nicht die eigene Versicherung.

Der Aufprall dauert Sekunden — der bürokratische Nachklang dauert Monate. Wer nach einem Verkehrsunfall erstmals mit einer gegnerischen Haftpflichtversicherung verhandelt, merkt schnell: Die Versicherung prüft, kürzt und verhandelt im eigenen Interesse. Als Geschädigter ohne Vorkenntnisse riskieren Sie, auf einem Teil Ihres berechtigten Schadens sitzenzubleiben.
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