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Das Pflaster der Einfahrt hebt sich, ein Riss zieht sich durch die Terrassenplatten, und beim genaueren Hinsehen ist klar: Die Wurzeln des Nachbarbaumes sind schuld. Solche Schäden entstehen schleichend über Jahre — und wenn sie sichtbar werden, sind sie oft erheblich.

Es ist 23 Uhr, die Musik aus der Nachbarwohnung dröhnt durch die Decke, und der Arbeitstag beginnt um 6 Uhr. Was viele Betroffene nicht wissen: Ab diesem Moment haben Sie handfeste Rechte. Die gesetzliche Nachtruhe gilt in Deutschland grundsätzlich von 22 bis 6 Uhr — wer sie ohne triftigen Grund bricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG und riskiert ein Bußgeld.

Die Thujahecke des Nachbarn wächst jedes Jahr um 30 Zentimeter — und nimmt dabei zunehmend Licht und Luft weg. Oder die Äste einer alten Schwarzkiefer ragen seit Jahren in den eigenen Garten und regnen Nadeln und Zapfen herab. Solche Situationen sind klassische Nachbarschaftsstreitigkeiten, die vor deutschen Gerichten zu den häufigsten Zivilrechtsstreitigkeiten überhaupt gehören.

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