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Seit Wochen dröhnt der Presslufthammer vom Nachbargrundstück durch die Wände, die Fenster bleiben wegen des Staubs geschlossen, und an ruhiges Arbeiten im Homeoffice ist nicht mehr zu denken - viele Mieter fragen sich in dieser Situation zurecht, ob sie die Miete kürzen dürfen. Die Antwort hängt nicht vom Gefühl der Belastung ab, sondern von klaren rechtlichen Kriterien nach § 536 BGB.

Es ist 23 Uhr, die Wohnung darüber bebt im Rhythmus einer Hausparty — und an Schlaf ist nicht zu denken. In Deutschland gilt die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr als verbindlicher Rechtsrahmen: Wer in dieser Zeit die Zimmerlautstärke überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG und riskiert ein empfindliches Bußgeld.
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