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Die Schlüssel sind noch warm vom Umzugstag, da stellt sich schon die Frage: Kann ich hier notfalls schnell wieder raus, so wie im neuen Job mit Probezeit? Die kurze Antwort lautet nein. Eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist gibt es im Wohnraum-Mietrecht nicht – weder für die ersten Wochen noch für die ersten Monate.

Der Umzug war eigentlich beschlossene Sache: Mietvertrag unterschrieben, Kaution überwiesen — und dann kommt alles anders. Ein neuer Job in einer anderen Stadt, eine Trennung, finanzielle Engpässe oder einfach kalte Füße. Plötzlich stellt sich die Frage: Kann ich aus diesem Mietvertrag noch heraus, bevor ich überhaupt eingezogen bin?
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