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Drei Nettokaltmieten weg, Auszug erledigt, Übergabeprotokoll unterschrieben — und dann wartet man Wochen, Monate, manchmal noch länger auf die Kaution. Laut Deutschem Mieterbund zählt die Kautionsrückzahlung zu den häufigsten Streitpunkten vor deutschen Mietgerichten. Dabei ist die Rechtslage klarer, als viele Vermieter suggerieren.

Schlüssel abgegeben, Wohnung leer geräumt – und drei Wochen später kommt ein Brief mit Forderungen für Schäden, die Sie nie verursacht haben. Ohne ein detailliertes Übergabeprotokoll haben Sie kaum Chancen, sich zu wehren. Das Protokoll ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, entfaltet aber enorme Rechtswirkung: Es entscheidet über Kautionsrückzahlung, Schadensersatzpflichten und Renovierungsforderungen.

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