Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
2 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Ein Unterhaltstitel ist kein Dokument fürs Archiv, sondern eine laufende Zahlungsverpflichtung, die auf einer Momentaufnahme beruht. Ändert sich das Einkommen dauerhaft, ob durch Jobverlust, Elternzeit, Beförderung oder Wechsel in die Selbstständigkeit, passt die alte Berechnung oft nicht mehr zur neuen Realität. Viele Betroffene zahlen dann jahrelang zu viel oder bekommen zu wenig, weil sie glauben, ein einmal festgelegter Titel gelte automatisch weiter oder lasse sich gar nicht mehr anfassen.

Der Unterhaltstitel ist seit drei Jahren nicht angefasst worden — inzwischen verdient der unterhaltspflichtige Elternteil deutlich mehr, und die Düsseldorfer Tabelle wurde zweimal angepasst. Das Kind bekommt noch immer den alten Betrag. Genau für diese Situation gibt es rechtliche Werkzeuge: die einvernehmliche Neuurkunde beim Jugendamt und — wenn keine Einigung gelingt — die Abänderungsklage vor dem Familiengericht.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen