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Der Umschlag liegt im Briefkasten, der Bußgeldbescheid steckt darin — und vielleicht ist er gar nicht rechtmäßig. Behörden machen Fehler: beim Ausfüllen des Tatvorwurfs, bei der Messung, bei der Zustellung oder bei der Rechtsbehelfsbelehrung. Wer zahlt, ohne den Bescheid zu prüfen, verschenkt womöglich ein reales Recht.

Der Briefkasten enthält einen gelben Umschlag vom Amtsgericht — darin ein Strafbefehl, der eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot verhängt, ohne dass jemals eine Verhandlung stattgefunden hat. Viele Betroffene sind unsicher: Muss man das akzeptieren? Die Antwort lautet nein — aber nur, wenn man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung handelt.
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