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Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, Beschuldigtenstatus. Viele Menschen reagieren mit dem Impuls, alles erklären und aufklären zu wollen — und laufen damit in eine der häufigsten Fallen des Strafverfahrens. § 136 StPO räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen, bevor Sie auch nur ein Wort sagen.

Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung zur Vernehmung, Betreff Straftat. Viele Menschen reagieren mit dem Impuls, sofort alles erklären und klarstellen zu wollen. Genau dieser Impuls kann im Strafverfahren gefährlich werden — denn wer spricht, ohne die Aktenlage zu kennen, liefert den Ermittlungsbehörden Aussagen, die sich nicht mehr zurücknehmen lassen.
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